Muss ein Sachverständiger jeden Auftrag annehmen?

Ein Sachverständiger ist zur Erstattung von Gutachten gegenüber Gerichten und Verwaltungsbehörden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Sonstige Aufträge dürfen aus wichtigem Grund, wie zum Beispiel Verwandtschaft mit einer Partei, auch abgelehnt werden. In diesem Fall ist der Handwerkskammer Konstanz eine Kopie der Ablehnungsbegründung zuzuleiten.