Meldepflicht

  • Jeder Betrieb kann 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten

  • In der Schweiz gilt der Grundsatz: Erst melden, dann arbeiten
  • Die Meldepflicht besteht sowohl für Selbständige als auch für entsandte Mitarbeiter
  • Eine Online-Anmeldung erfolgt über das Portal des Staassekretariats für Migration: meweb.admin.ch/meldeverfahren
  • Nachdem eine Arbeit angemeldet wurde, gilt grundsätzlich eine 8-tägige Wartefrist