Meldepflicht
- Jeder Betrieb kann 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten
- In der Schweiz gilt der Grundsatz: Erst melden, dann arbeiten
- Die Meldepflicht besteht sowohl für Selbständige als auch für entsandte Mitarbeiter
- Eine Online-Anmeldung erfolgt über das Portal des Staassekretariats für Migration: meweb.admin.ch/meldeverfahren
- Nachdem eine Arbeit angemeldet wurde, gilt grundsätzlich eine 8-tägige Wartefrist