Lohnzuschläge

Bei Dienstleistungen in der Schweiz müssen sich deutsche Arbeitgeber an bestimmte orts- und branchenübliche Arbeits- und Lohnbedingungen halten. Seit April 2014 gilt eine überarbeitete Weisung zum internationalen Lohnvergleich des Schweizer Staatssekretariats für Wirtschaft. Der neue Berechnungsmodus macht sich in einem höheren Lohnzuschlag für die Einsätze in der Schweiz bemerkbar. Auf der Internetseite www.entsendung.admin.ch gibt es einen Lohnrechner, mit dem die Mindestlöhne berechnet werden können.