Kautionspflicht

Sowohl für ausländische als auch für Schweizer Handwerksbetriebe besteht in der Schweiz eine Kautionspflicht. Die Kaution dient als Sicherheitsleistung, sollten sich Betriebe nicht an den Schweizer Mindestlohn halten. Mit dem Geld werden säumige Forderungen der Vollzugskostenbeiträge sowie Konventionalstrafen und Kontrollkosten bezahlt. Die Höhe der Kaution variiert je nach Gesamtauftragswert pro Kalenderjahr. Ab 2.000 Franken Gesamtauftragswert muss die Kaution bezahlt werden. Auf der Internetseite www.zkvs.ch finden Sie genauere Informationen zur Kautionspflicht.