Ist ein Sachverständiger wirklich unparteiisch, immerhin ist er selbst auch Handwerker und von der Handwerkskammer bestellt?

Der Begriff des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gewährt ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. Ein Sachverständiger, der diesen Titel trägt, wurde von einer öffentlich-rechtlichen Institution aufgrund einer Verordnung bestellt und darauf vereidigt, die Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Die Handwerkskammer Konstanz hat keinen Einfluss auf die Erstellung des Gutachtens oder dessen Ergebnis. Besteht der Verdacht der Parteilichkeit, sollte in jedem Fall die Handwerkskammer Konstanz informiert werden, um den Sachverhalt zu prüfen. Bei Verletzung der genannten Pflichten oder aus anderem wichtigen Grund kann die Handwerkskammer die öffentliche Bestellung widerrufen oder zurücknehmen.