Ist das selbstständige Beweisverfahren eine Alternative zu Privatgutachten und Rechtsstreit?

Für ein außergerichtliches Gutachten mit Beweiswert bietet sich die Möglichkeit des selbstständigen Beweisverfahrens an. Es ist dem Gerichtsverfahren vorgelagert und wird entweder zur Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens oder zum Zwecke der außergerichtlichen Einigung umgesetzt. Der Sachverständige wird im selbstständigen Beweisverfahren von dem zuständigen Gericht bestellt. Sie sind in diesem Fall nicht Auftraggeber des Gutachtens. Nach Erhalt des Gutachtens können Sie entscheiden, ob Sie das Gerichtsverfahren einleiten oder nicht. Im Fall einer Klage wird das Gutachten als Beweismittel angesehen.

Aufgrund der zu beachtenden formellen und inhaltlichen Anforderungen empfiehlt es sich anwaltliche Beratung hinzuzuziehen.