Der Mindestlohn: 8,50 Euro.
Handwerkskammer Konstanz
Der Mindestlohn: 8,50 Euro.

Informationen zum Mindestlohn

Veranstaltung am 22. Januar in Singen und am 28. Januar in Tuttlingen

Seit Beginn des Jahres gilt der neue bundeseinheitliche gesetzliche Mindestlohn. Für Unternehmer ergeben sich dadurch wichtige Veränderungen aus arbeitsrechtlicher Sicht und bei der Haftung für beauftragte Subunternehmer. In einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, 22. Januar, 18 Uhr in der Bildungsakademie Singen und am Mittwoch, 28. Januar, 18 Uhr in der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen erläutert Sonja Zeiger-Heizmann, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaftsförderung und Unterneh-mensservice der Handwerkskammer Konstanz, die aktuellen Entwicklungen und Neuregelungen.

Unter anderem geht es um Fragen zum Geltungsbereich des Mindestlohns, zum Verhältnis zu bestehenden Mindestlöhnen, Praktika, neue Dokumentationspflichten und Haftung von Generalunternehmern. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu Diskussion und Erfahrungsaustausch.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.