Einbrecher
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Förderung für Einbruchschutz beantragen - so geht's

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz mit zehn Prozent der förderfähigen Kosten - maximal 1.500 Euro pro Wohnung. Förderanträge können ab  einer Investitionshöhe von 500 Euro gestellt werden.

Gefördert werden:

  • der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren
  • Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Türspione
  • Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter und Rollläden
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie baugebundene Assistenzsysteme.


Details zu förderfähigen Einzelmaßnahmen sind auf der Homepage der KfW (www.kfw.de) unter der Programmnummer 455 im Dokument „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ zu finden.

Vor Beantragung eines Zuschusses gut beraten lassen

Die KfW empfiehlt ihren Kunden, sich vor der Beantragung eines Zuschusses qualifiziert beraten zu lassen und verweist auf die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen (www.k-einbruch.de). Wenn ein Handwerksunternehmen von den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen für die Umsetzung von Maßnahmen zum Einbruchschutz empfohlen werden will, muss es beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg einen „Antrag auf Anerkennung als Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen und zur Aufnahme in den Adressnachweis der Errichter in Baden-Württemberg“ stellen.

Voraussetzung für die Anerkennung und Aufnahme in die Liste der Errichterunternehmen sind:

  • die Eintragung in die Handwerksrolle im Schreiner-, Metallbauer-, Glaser- oder Rollladen- und Jalousiebauerhandwerk
  • die Qualifikation des handwerklichen Betriebsleiters als Handwerksmeister (oder Ausübungsberechtigung nach § 7, § 7a oder b HWO bzw. Ausnahmebewilligung nach § 8 HWO)
  • die Vorlage von Führungszeugnissen für den handwerklichen Betriebsleiter, den Inhaber oder den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens und die Vorlage der Gewerbeanmeldung.


Darüber hinaus muss der handwerkliche Betriebsleiter einen speziellen, vom Bayerischen Landeskriminalamt anerkannten Schulungsnachweis erbringen. Entsprechende Schulungsanbieter sind unter dem Link  https://www.polizei.bayern.de/content/5/6/2/9/anhang_3.pdf zu finden.

Für Fragen rund um die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz und um die Eintragung in die Liste der Errichterunternehmen steht der Umweltschutz- und Technologieberater der Handwerkskammer Konstanz, Peter Schürmann als Ansprechpartner zur Verfügung.