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Energiesparmaßnahmen in Gewerbebetrieben

Förderprogramm "Klimaschutz-Plus" neu gestartet

Das seit 2002 bestehende Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist für 2018 neu aufgelegt worden. Das Ministerium hat Kritikpunkte der Handwerksorganisation an der bisherigen Programmgestaltung aufgenommen: Das Programm wurde verstetigt und Anträge können nicht nur über einen Zeitraum von wenigen Monaten, sondern ab sofort und bis zum 30.11.2019 durchgängig gestellt werden. Zudem wurde die Bagatellgrenze, unterhalb derer eine Förderung nicht möglich ist, von 5.000 auf 3.000 Euro gesenkt.

Unterschiedlichste Maßnahmen förderfähig

Bei „Klimaschutz-Plus“ werden im Programmteil „CO2-Minderungsprogramm“ gezielt Energiesparmaßnahmen an Nicht-Wohngebäuden wie z. B. Betriebsstätten gefördert. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen in den Bereichen energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Energien.

Im Bereich energetische Sanierung werden gefördert:
  • die Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen durch Warmwasserheizsysteme auf der Basis von erneuerbaren Energien)
  • die Nutzung von Abwärme, die innerhalb des Gebäudes bzw. der Liegenschaft anfällt
  • die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
  • die Sanierung von Beleuchtungsanlagen unter Einsatz von LED-Technik
  • die Sanierung von Lüftungsanlagen (auch Kälteerzeugung zur Gebäudeklimatisierung)
Im Bereich Einsatz erneuerbarer Energien werden gefördert:
  • Holzpelletheizungen
  • Holzhackschnitzelheizungen
  • Wärmepumpenanlagen
  • solarthermische Anlagen

Zuschüsse für eingespartes Kohlendioxid (CO2)

Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Der Zuschuss wird anhand der Höhe der in der Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme rechnerisch nachweisbaren Minderung der Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent) festgesetzt. Pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent beträgt der Zuschuss 50 Euro. Der Zuschuss ist auf 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 Euro, begrenzt. Bei Maßnahmen, die auch der Erfüllung der Nutzungspflicht nach dem baden-württembergischen Erneuerbare-Wärme-Gesetz dienen, wird der berechnete Zuschuss um 15% reduziert. Wenn mit der Sanierungsmaßnahme der KfW-Effizienzhausstandard 70 erreicht wird, wird der Zuschuss um 5% erhöht, bei Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards 55 um 10%. Im Rahmen eines Bonussystems kann der Zuschuss um bis zu 40% erhöht werden, wenn z. B. ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) nachgewiesen wird. Gewährt werden Förderungen ab 3.000 Euro (Bagatellgrenze).

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder rechtmäßige Besitzer (Mieter oder Pächter) in Baden-Württemberg gelegener gewerblich genutzter Immobilien. Unternehmen sind nur antragsberechtigt, wenn sie das Kriterium der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen (Jahresumsatz geringer als 50 Mio. € oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. €, weniger als 250 Beschäftigte, Beteiligung eines Nicht-KMU am Unternehmen geringer als 25 %.).

Antragstellung bis 30.11.2019 möglich

Anträge können bis zum 30.11.2019 (Eingangsstempel der Bewilligungsstelle) gestellt werden. Dabei werden nur Förderanträge angenommen, die einen geplanten Maßnahmenbeginn innerhalb der nächsten zwölf Monate ausweisen. Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben. Weitere Informationen, die detaillierte Förderrichtlinie und Förderanträge können im Internet unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de heruntergeladen werden.