
Im Programm "Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude" (Programm-Nummer 440) fördert die KfW die Einrichtung von Ladepunkten an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden.
E-Mobilität: Zuschüsse für Ladestationen an Wohngebäuden
Antragstellung ab 24. November 2020 möglich
Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können ab 24. November 2020 Fördermittel für die Einrichtung einer Ladestation am Wohngebäude beantragt werden. Im Programm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ (Programm-Nummer 440) fördert die KfW die Einrichtung von Ladepunkten an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden mit einem Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Anträge können private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgesellschaften) stellen. Die Förderung muss vor Bestellung der Ladestation (z. B. Wallbox) beantragt werden.
Der Antrag erfolgt online über das KfW-Zuschussportal.

Peter Schürmann
Unternehmensservice
Team Betriebsführung, Innovation, Umwelt
Technologie- und Umweltberatung
78462 Konstanz