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Dr. Rudolf-Eberle-Preis

50.000 Euro für innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

Kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung können sich wieder mit beispielhaften innovativen Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg 2017 - Dr. Rudolf-Eberle-Preis - bewerben. „Baden-Württemberg ist ein Magnet für kreative und ideenreiche Menschen. Mit dem Innovationspreis des Landes wollen wir den Ideenreichtum und die Kreativität des Mittelstandes auszeichnen und die klugen Köpfe wie auch die führende technologische Position unserer Südwestwirtschaft sichtbar machen“ sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zum Start der Ausschreibung.

Das Land vergibt in diesem nach dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle benannten Wettbewerb Preise in Höhe von insgesamt 50.000 Euro. Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH verleiht zusätzlich einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro. Ein Preiskomitee bewertet die Bewerbungen nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen unternehmerischen Leistung und dem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Es bestimmt die Preisträger und entscheidet über die Aufteilung der Preise.

Am Wettbewerb beteiligen können sich im Land ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Millionen Euro. Der Sonderpreis der MBG richtet sich an junge Unternehmen, die nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro erzielen. Einsendeschluss ist der 31. Mai 2017.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen können bei Peter Schürmann angefordert oder im Internet unter www.innovationspreis-bw.de heruntergeladen werden.