Symbolbild Party mit weißem Piktogramm Daumen hoch
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Seit 1.12.2020 Die Meistergründungs-Prämie ist da

Beschlossen wurde sie bereits Ende des letzten Jahres, nun können Meisterinnen und Meister die neue Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg endlich beantragen. Die Gründungsprämie wurde bereits im letzten Jahr zeitgleich mit der Meisterprämie, die für eine bestandene Meisterprüfung gezahlt wird, beschlossen, um noch mehr junge Handwerker bei ihrem Gründungsvorhaben zu unterstützen.

„Für uns ist sowohl die Meisterprämie als auch die Meistergründungsprämie ein wichtiges politisches Signal. Allein in unserem Kammergebiet stehen in den nächsten zehn Jahren über 3.000 Unternehmen zur Übergabe bereit. Da ist es gut, Anreize für potenzielle, bestens qualifizierte Übernehmer zu schaffen und damit die wohnortnahe Versorgung mit handwerklichen Dienstleistungen nachhaltig zu sichern“ sagt Werner Rottler, Präsident der Handwerkskammer Konstanz.

Bis heute hätten bereits 185 Meister nach erfolgreichem Abschluss die Meisterprämie von 1.500 Euro beantragt. Diese sowie die neue Gründungsprämie unterstrichen die Bedeutung des Meistertitels im Handwerk. Dieser stehe für qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen. Meistergeführte Betriebe seien darüber hinaus besonders lange am Markt, bildeten den handwerklichen Nachwuchs aus und schafften sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, so Rottler.

Die neue Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen ausgezahlt. Die Jungmeisterinnen und -meister können einen Handwerksbetrieb neu gründen, einen bestehenden Betrieb übernehmen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen.

Sie müssen hierzu innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm „Startfinanzierung 80“ oder dem Programm „Gründungsfinanzierung“ bei der L-Bank beantragen. Die Antragstellung ist über die Hausbanken möglich.

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Felix Keller

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