Deutsche Rentenversicherung

Alle zulassungspflichtige Handwerksbetriebe sind mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit auch rentenversicherungspflichtig und müssen sich bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden. Der Beitrag muss ab dem Beginn der Tätigkeit bezahlt werden. Meldet sich der Unternehmer später an, wird der Betrag rückwirkend berechnet.