Datensicherheit
Handwerkskammer Konstanz
Die Handwerkskammer Konstanz hatte in Villingen-Schwenningen, Singen und Rottweil zur Veranstaltung "Datensicherheit - Risikofaktor Mensch und die Datenschutzgrundverordnung" geladen. Unter anderem referierte Rechtsberater Lothar Hempel von der Handwerkskammer (hier in der Bildungsakademie Singen) zum Thema Datenschutzgrundverordnung.

Last-Minute-Tipps für BetriebeCountdown für die Datenschutz-Grundverordnung

Seit Monaten ist der 25. Mai 2018 im Kalender rot eingekringelt. Doch wie es im Berufsalltag meist der Fall ist, wird erst das Tagesaktuelle abgearbeitet, bevor Zeit für die langfristigen Projekte ist. Plötzlich steht die „Europäische Datenschutz-Grundverordnung“ vor der Tür und der Adrenalinpegel steigt mit den schwindenden Tagen bis zur Inkrafttretung. In Villingen-Schwenningen, Singen und Rottweil hatte die Handwerkskammer deshalb zum Thema "Datensicherheit - Risikofaktor Mensch und die Datenschutz-Grundverordnung" geladen und wichtige Last-Minute-Tipps für Handwerksbetriebe parat gestellt.

Tipp 1: Priorisieren

„Priorität Nummer eins ist die Homepage, Priorität Nummer zwei ist die Homepage und dann kommt der Rest“, so Lothar Hempel, juristischer Berater der Handwerkskammer Konstanz.

Sprich: Wenn die Zeit knapp wird, sollten sich Handwerksbetriebe bei Anpassungen im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung zunächst auf die Kanäle konzentrieren, die für jedermann sichtbar sind. Vor allem das Kontaktformular auf der Firmenwebsite birgt, laut Hempel, eine potenzielle Hauptabmahngefahr.

Auch die Datenschutzerklärung ist zu überarbeiten, da unter anderem die Informations- und Auskunftsrechte der von der Datenverarbeitung Betroffenen gestärkt wurden.

Tipp 2: Unterstützung suchen

Um rechtlich sicher zu handeln, rät Kreishandwerksmeister Hansjörg Blender, sich schnellstmöglich mit dem Thema im Betrieb auseinanderzusetzen und auf die angebotene Unterstützung zurückzugreifen: „Datenschutz geht jeden Unternehmer etwas an. Machen Sie selbst Inventur. Holen Sie sich die Informationen von der Handwerkskammer.“

Neben dem Leitfaden des Zentralverbands des Deutschen Handwerks bietet die Handwerkskammer zum Beispiel Muster, Vorlagen und Formulierungshilfen an. Außerdem gibt es einen Lehrgang zum Datenschutzbeauftragten an der Bildungsakademie Rottweil.

Tipp 3: Rasches Umsetzen

Da die neue Datenschutz-Grundverordnung Raum für Abmahnungen bietet, ist die Frist zum 25. Mai unbedingt zu beachten. Bußgelder bei Datenschutzverstößen werden hier erheblich teurer (Geldbußen bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes sind möglich.).

Abmahnung von Abmahnvereinen oder (vermeintlichen) Mitbewerbern sind wahrscheinlich bei:

  • Online-Angeboten/Webseiten ohne Datenschutzhinweise
  • ­Online-Angeboten/Webseiten mit Datenschutzerklärungen, die den Anforderungen der DSGVO nicht genügen
  • Fehlender Benennung des (etwaig notwendigen) Datenschutzbeauftragten
  • Datenverarbeitung für Werbezwecke ohne Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnis
  • ­Verwendung der personenbezogenen Daten außerhalb des vereinbarten Zwecks


Eine Liste, die beim genauen Hinsehen, kürzer ist als sie scheint: Viele der Punkte werden von den Handwerksbetrieben bereits umgesetzt. „Die neue Datenschutz-Grundverordnung orientiert sich am deutschen Datenschutzgesetz. Das war schon immer sehr vorbildlich, ähnlich wie die duale Ausbildung in Deutschland“, erklärt Hempel den Status quo. Der rot eingekringelte 25. Mai sollte bei guter Vorbereitung also keinen steigenden Adrenalinpegel verursachen. Im Gegenteil: Er ist eine Chance, durch den rechtskonformen Umgang mit Daten, die Kundenbindung und das Vertrauen ins Unternehmen zu verstärken.

Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese ist eine Verordnung der Europäischen Union, die in allen Mitgliedsstaaten unmittelbare Anwendung findet.

Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines einheitlichen Datenschutzniveaus innerhalb der EU-Staaten (bisher konnten Unternehmen Standorte mit weniger strengen Datenschutzvorgaben wählen) sowie eine stärkere Kontrolle und Transparenz der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die neuen Regelungen zum Datenschutz stärken einerseits die Rechte der von der Datenverarbeitung Betroffenen durch umfassende Informationspflichten und Auskunftsrechte, auf der anderen Seite steigen die Anforderungen an die datenverarbeitenden Stellen.

Ein deutlich höheres Gewicht erhalten Organisations- und Dokumentationspflichten sowie das Prinzip der „Accountability“ (Rechenschaftspflicht), d. h.  der für die Verarbeitung Verantwortliche muss die Einhaltung der Datenschutzregeln nachweisen können. Sind im Betrieb mindestens 10 Personen angestellt, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Datenpannen, wie etwa der Verlust von Daten, müssen außerdem zukünftig möglichst innerhalb von 72 Stunden an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

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Portrait von Lothar Hempel HWK KN / Martin Bargiel

Lothar Hempel

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