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Wie Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden fördern, schützen und erhaltenBetriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Der Ausbruch der Corona-Pandemie mag den Wert der Gesundheit von Mitarbeitenden besonders deutlich gemacht haben. Doch auch außerhalb von Krisenzeiten sind gesunde und zufriedene Beschäftigte die Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen.

Was ist BGM?

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die strukturierte Durchführung von gesundheitsförderlichen und gesundheitspräventiven Maßnahmen für Beschäftigte – und damit immer für beide Seiten ein Gewinn: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich z.B. freuen über eine Reduzierung von krankheitsbedingten Fehltagen, eine höhere Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung, Konfliktabbau sowie eine Steigerung der Produktivität; Mitarbeitende über einen verbesserten Gesundheitszustand, höhere Motivation und Leistungsfähigkeit, einem starken Gemeinschaftsgefühl durch die eigene Wertschätzung und einen besseren Umgang mit Belastungen.

Gesetzliche Verpflichtung: Arbeitsschutz und Wiedereingliederung

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durchführen müssen. Dazu zählt neben der Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzunterweisung und Ersthelfern auch das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM), das zum Tragen kommt, wenn Beschäftigte nach längerer Erkrankung die Arbeit wiederaufnehmen.

Weitere Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheit am Arbeitsplatz finden Sie auf unserer Webseite „Betriebssicherheit und Arbeitsschutz“.

Corona-Pandemie: Schutzmaßnahme 3G-Regelung am Arbeitsplatz

Aufgrund einer Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (§ 28b Abs. 1 IfSG) wurde zum 24. November 2021 die 3G-Regelung am Arbeitsplatz eingeführt.

Seitdem dürfen Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen Kontakt zu anderen Personen besteht, nur betreten, wenn sie entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Den entsprechenden Nachweis müssen sie mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder beim Arbeitgeber hinterlegt haben.

Weitere Informationen zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz finden Sie auf unserer Webseite „Corona: News und FAQ“.

Freiwillige Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden

Die neben Arbeitsschutz und Betrieblichem Wiedereingliederungsmanagement (BEM) dritte Säule des BGM sind Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF), die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusätzlich auf freiwilliger Basis ergreifen können. Dazu zählen z.B. wertschätzende Mitarbeitergespräche, Motivation zu körperlichen Ausgleichsmaßnahmen und gesunder Ernährung, die Reduzierung körperlicher Belastungen und die Vermeidung psychosozialer Belastungen.

BGM für kleine und mittlere Unternehmen

Während Großunternehmen häufig eigene BGM-Programme auflegen und sich mit ganzen Abteilungen oder Verantwortlichen speziell dem BGM widmen können, haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) häufig weniger Möglichkeiten, sich und ihre Belegschaft umfassend darüber zu informieren und die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. Daher hilft die Arbeitsgruppe BGM (AG BGM), deren Mitglied auch die Handwerkskammer Konstanz ist, vor allem KMU bei der Ein- und Durchführung von BGM im Landkreis Konstanz. Unterstützt wird die AG BGM dabei von einer Koordinierungsstelle für das BGM, die bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt angesiedelt ist.

In den regelmäßig stattfindenden Unternehmerdialogen „Arbeit und Gesundheit“ informieren AG und Koordinierungsstelle im Landkreis Konstanz ansässige KMU zu allen Fragen des BGM. Die kommenden Termine werden hier rechtzeitig bekanntgegeben.

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Viola Bischoff

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