Jung
Handwerkskammer Konstanz
(v. l.): Raimund Kegel, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz, Paul Glaßner, Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Konstanz, Kreishandwerksmeister Hansjörg Blender, MdB Andreas Jung, Elektroinstallateurmeister Ralf Kabis, Karen Hansen, ehrenamtliche Unterstützerin, Bäckermeister Markus Grecht, Theo Hense, J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH & Co. KG, Monika Rawe-Vollmer, Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Konstanz

PolitikBessere Perspektiven für Flüchtlinge

Das Handwerk der Region bekommt politische Rückendeckung für seine Bemühungen um die Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung. Bei einem Gespräch mit Vertretern von Handwerksorganisationen, Betrieben und Helfern am Montag, 9. Juli 2018, in Radolfzell sicherte der Konstanzer Bundestagsabgeordnete und baden-württembergische CDU-Landesgruppenchef Andreas Jung seine Unterstützung für die Forderungen nach Rechtssicherheit und dauerhaften Perspektiven für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung zu.

„Es gibt hier bemerkenswerte Erfolge und es ist beeindruckend, was gerade im Handwerk geleistet wird“, sagte Andreas Jung. „Die Politik muss jetzt für Klarheit sorgen und darf nicht die in der Luft hängen lassen, die für Integration arbeiten.“ Dadurch entstehe nur Verunsicherung. Da der „Masterplan Migration“ von Innenminister Horst Seehofer auf diese drängenden Fragen von Integration und Arbeit keine Antwort gebe, brauche es eine neue politische Initiative. Dafür werde er sich in Berlin einsetzen.

Eine Neuregelung solle dabei anknüpfen an die bestehende sogenannte „3 plus 2“-Regel. Demnach erhält aktuell ein Flüchtling in Ausbildung Bleiberecht für die dreijährige Lehrzeit und für zwei weitere Jahre danach. Nach Ablauf dieser insgesamt fünf Jahre müsste er nach derzeitiger Rechtslage Deutschland verlassen. „Das ist doch widersinnig“, erklärte Andreas Jung. Dann müsste der integrierte Flüchtling zurück und über das neue Einwanderungsgesetz könnte auf die selbe Stelle ein anderer Zuwanderer kommen, der Deutschland noch gar nicht kennt. Deshalb fordert der Abgeordnete: „Wenn ein Flüchtling drei Jahre eine Ausbildung macht, danach zwei Jahre arbeitet, deutsch lernt, sich integriert, sich nichts zuschulden kommen lässt und dann weiter beschäftigt werden soll, dann muss er auch bleiben dürfen.“

Der neue Grundsatz müsse demnach heißen: „3 plus 2 plus Arbeit plus Integration gleich Bleiberecht“. Damit werde auch unterstrichen, dass Deutschland von den Flüchtlingen Anstrengungen zur Integration erwarte – und diese dann auch honoriere. Bleiberecht für Integrierte und konsequente Rückführung von Integrationsverweigerern seien damit Ausdruck neuer Konsequenz und zwei Seiten einer Medaille. Auch für diejenigen integrierten Flüchtlinge, die ohne Ausbildung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis seien, müssten deshalb Lösungen gefunden werden. Dabei denkt Andreas Jung an eine Stichtagsregelung. Grundsätzlich müsse es bei der Unterscheidung von Asylrecht und Einwanderungsrecht bleiben. Dies werde durch das neue Einwanderungsgesetz, das nach einer Vereinbarung der Regierungskoalition noch dieses Jahr verabschiedet werden soll, ja gerade klargestellt. Zudem unterstütze er, dass künftig nur noch solche Flüchtlinge auf die Kommunen verteilt werden sollen, die von vorneherein eine Bleibeperspektive haben. Damit könne es zur jetzigen Situation, dass Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive in Ausbildung oder Arbeit sind, in Zukunft gar nicht mehr kommen. So werde auch ausgeschlossen, dass von einer Stichtagsregelung eine Signalwirkung im Sinne eines Anziehungseffekts ausgehe. Eine Lösung für bestehende Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse müsse aber gefunden werden, es könnten nicht die Betriebe dafür verantwortlich gemacht werden, dass bislang anders verfahren wurde.

Bereits in der Vorwoche hatte die Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz eine Resolution zur Schaffung eines Einwanderungsgesetzes für qualifizierte Zuwanderung verabschiedet und ein generelles Bleiberecht für beschäftigte Flüchtlinge gefordert. Außerdem setzt sich das regionale Handwerk für eine einheitliche Anwendung der „3 plus 2“-Regelung ein. „Die Furcht vor Abschiebung darf das Ausbildungsverhältnis nicht belasten“, so auch die Forderung von Kreishandwerksmeister Hansjörg Blender und Raimund Kegel, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz, die zum Gespräch in den Räumen der Kreishandwerkerschaft Westlicher Bodensee geladen hatten.

Wie groß die Belastung derzeit ist, davon berichteten Bäckermeister Markus Grecht aus Engen und Ralf Kabis, Elektroinstallateurmeister aus Radolfzell. Beide bilden Flüchtling aus Gambia aus, deren Asylanträge abgelehnt wurden und die nun auf eine Duldung für die Zeit der Ausbildung und die zwei folgenden Jahre hoffen: „Mit dieser Ausbildung ist viel Herzblut verbunden – und zwar von beiden Seiten“, sagte Ralf Kabis. Es sei fatal, wenn diese Bemühungen wegen eines fehlenden Dokuments zu scheitern drohen. Auch Markus Grecht hat zusammen mit der Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Konstanz schon viel Zeit und Mühe in die Ausbildung investiert – und das aus gutem Grund: „Das ist ein sehr engagierter junger Mensch. Wir kämpfen um ihn“, so der Bäckermeister.

Gekämpft hat man auch bei der J. Friedrich Storz Verkehrswegebau GmbH & Co. KG aus Tuttlingen – und trotzdem zwei von drei Flüchtlingen in der Ausbildung bereits verloren. Einem weiteren Flüchtling im Berufsvorbereitungsjahr droht die Abschiebung. „Das waren die fleißigsten Azubis, die wir je hatten, und wir würden sie dringend brauchen“, sagte Personalleiter Theo Hense. Doch bevor sich das Unternehmen weiter engagiere, sieht er die Politik gefordert, sichere Perspektiven zu schaffen.

„Nach den Asyl-Debatten der letzten Wochen müssen wir jetzt mit Hochdruck an die Arbeit. Das Ringen um europäische und bilaterale Lösungen ist dabei richtig und notwendig“, betonte Andreas Jung. „Bei uns im Land brauchen wir nun aber verstärkte Anstrengungen für Integration – und die findet über Arbeit statt“, bestätigte der Bundestagsabgeordnete die Einschätzung der Unternehmer. Im Austausch mit den Handwerksorganisationen wolle er daher den weiteren Handlungsbedarf, etwa bei der Frage nach der Anerkennung einer Erstqualifizierung als Duldungsgrund, klären.

Auch die Handwerksvertreter zogen ein zufriedenes Fazit: „Es zeigt sich, wie wichtig und fruchtbar der Dialog der Politik mit der Wirtschaft ist, um die wirklich wichtigen Dinge aus der Praxis in das politische Handeln zu bringen“, so Kreishandwerksmeister Hansjörg Blender.

Die Beschlüsse der Vollversammlung zum Thema Integration finden Sie unter www.hwk-konstanz.de/statements.