Berufsgenossenschaft

Spätestens eine Woche nach der Gewerbeanmeldung muss der Betrieb auch bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) angemeldet sein, damit alle Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Tag der Meldung.