Energieeffizienz
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Behörden kontrollieren Kennzeichung des Energieverbrauchs

Im September überprüft das Regierungspräsidium die Einhaltung der Energieverbrauchskennzeichnung im Handel

Die Marktüberwachungsbehörden der Länder – in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium Tübingen – kontrollieren im September die Einhaltung der Pflichten zur Energieverbrauchskennzeichnung im Handel. Die Kontrollen finden vom 18. bis 22. September 2017 statt und beziehen neben dem Präsenz- auch den Onlinehandel mit ein.

Kontrollen der Energieverbrauchskennzeichnung

Überprüft werden Haushaltsgeräte, Fernseher, Waschmaschinen, mobile Klimageräte und Reifen. Der Fokus der Kontrolleure liegt dabei auf dem Label, das die Händler wie vorgeschrieben gut sichtbar an den Produkten anbringen müssen. Zudem werden vor Ort auch orientierende Messungen an Produkten vorgenommen, um festzustellen, ob ein Produkt Mängel oder Widersprüche zum Energielabel aufweist und gegebenenfalls eine ausführlichere Untersuchung notwendig ist.



Energielabel erleichtert Kunden den Vergleich

Das Energielabel ermöglicht Verbrauchern, vor einem Kauf die wichtigsten Parameter zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen zu vergleichen. Für unterschiedlichste Gerätetypen und Produkte st die Kennzeichnung mit dem Energielabel mittlerweile vorgeschrieben, dazu gehören unter anderem Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Lampen, Elektrobacköfen und Autos.

Bislang waren es vor allem Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, die die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten überwachten und Handwerksbetriebe bei Verstößen gebührenpflichtig abmahnten. Zusätzlich werden nun die Marktüberwachungsbehörden der Länder aktiv. Insbesondere Handwerksbetriebe mit Ladengeschäften oder Ausstellungsbereichen sollten deshalb die korrekte Kennzeichnung ihrer Geräte und Produkte überprüfen.

Neue Regelung für Energieverbrauchskennzeichnung 

Zum 01. August 2017 ist eine neue europäische Rahmenverordnung für die Energieverbrauchskennzeichnung in Kraft getreten, auf deren Grundlage die mittlerweile etwas verwirrende Kennzeichnung mit dem Label A+++ schrittweise auf ein Label mit den Effizienzklassen A bis G geändert werden soll. Während diese Regelung die Hersteller betrifft, enthält die Rahmenverordnung auch Regelungen, die unmittelbar den Handel betreffen:

Insbesondere müssen Lieferanten und Händler in der Werbung stärker auf die Effizienzklasse des Produktes hinweisen. Bei jeder visuell wahrnehmbaren Werbung oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell muss auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hingewiesen werden. Bei einer Waschmaschine der Effizienzklasse A+++ muss so zusätzlich das Spektrum (A+++ bis D) angegeben werden. Diese Anforderung gilt auch dann, wenn in der Werbung kein Preis und kein Energieverbrauch genannt werden.

Gedruckte Etiketten und Produktdatenblätter müssen dem Produkt beiliegen. Lieferanten müssen den Händlern fehlende gedruckte Etiketten nach Aufforderung innerhalb von fünf Werktagen nachliefern. Alternativ kann der Händler, wenn er dies vorzieht, das Etikett selbst ausdrucken oder zur elektronischen Anzeige herunterladen.

Außerdem wird eine Produktdatenbank aller mit dem Energielabel gekennzeichneten Produkte aufgebaut, aus deren öffentlich zugänglichen Teil sich Verbraucher über Produkte, deren Energielabel und Produktdatenblätter informieren können.



Weitere Informationen rund um das Thema Energieverbrauchskennzeichnung sind unter dem Suchwort „Energieverbrauchskennzeichnung“ auf den Homepages des Umweltbundesamtes (www.umweltbundesamt.de) und der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (www.bam.de) verfügbar.

Fragen rund um die Kennzeichnungspflicht beantwortet der Umweltschutz- und Technologieberater der Handwerkskammer Konstanz, Peter Schürmann.