Jugendlicher und Lehrer an einer CNC Maschine
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Alle Informationen zum Förderprogramm des LandesAzubi transfer: Ausbildung fortsetzen

Leider kommt es hin und wieder vor, dass Auszubildende ihren Ausbildungsplatz verlieren, weil ihr Ausbildungsbetrieb insolvent oder aus anderen Gründen stillgelegt wird. Damit in einem solchen Fall die Ausbildung nicht abgebrochen werden muss, fördert das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg Betriebe, die eine/n Auszubildende/n insbesondere nach Insolvenz oder Stilllegung des bisherigen Ausbildungsbetriebs während seiner oder ihrer Ausbildung übernehmen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird dieÜbernahme von Auszubildenden nach Insolvenz, unvorhersehbarer Schließung, Wegfall der Eignung als Ausbildungsbetrieb oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des bisherigen Ausbildungsbetriebs.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden mittelständische Ausbildungsbetriebe, die ihren Firmensitz in Baden-Württemberg haben.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der neue  Ausbildungsbetrieb muss innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der/des Auszubildenden den Antrag per Post direkt beim Landeswirtschaftsministerium einreichen:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Baden-Württemberg
Referat Berufliche Ausbildung
Postfach 10 01 41
70001 Stuttgart

Eine rasche Übernahme der/des Auszubildenden vor der Antragstellung ist förderunschädlich.