
Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden veranlasst, muss eine Asbesterkundung vornehmen.
Asbest in Gebäuden: die versteckte Gefahr
Neues Infomaterial zum Umgang mit dem Gefahrstoff
Bei der Renovierung älterer Gebäude sind vorhandene Schadstoffe oft eine böse Überraschung und können die Baukosten empfindlich steigern. Den ausführenden Handwerksbetrieben, die die Schadstoffe entdecken, wird schlimmstenfalls vorgeworfen, sie würden die Baukosten unnötig in die Höhe treiben.
Asbest ist der Gebäudeschadstoff, der aktuell besonders im Focus steht, seit öffentlich wurde, dass die Faserzementprodukte an Dächern und Fassaden längst nicht die einzigen Bauprodukte waren, die Asbest enthielten. Insbesondere in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern der 1960er bis 1980er Jahre schlummern Asbestgehalte, die bei mechanischer Bearbeitung im Rahmen von Renovierungsarbeiten freigesetzt und dadurch zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit werden können.
Vor 1995 errichtete Gebäude stehen generell unter Asbestverdacht
Die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Baustoffe ist in Deutschland seit Ende 1993 verboten. Da man nicht ausschließen kann, dass auch danach noch Restbestände verbaut wurden, geht man heute davon aus, dass erst Gebäude, die ab 1995 errichtet wurden, wirklich asbestfrei sind.
Sensibilisierung von Auftraggebern
Der Baden-Württembergische Handwerkstag hat gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg den Flyer „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr“ erarbeitet. Ziel des Umweltministeriums ist, die Menschen im Land für das Thema zu sensibilisieren und sie über die Risiken im Umgang mit diesem Stoff zu informieren. Handwerksbetrieben steht damit neutrales Informationsmaterial für die Kommunikation mit Kunden zur Verfügung. Darin wird erläutert, weshalb Asbest so gefährlich ist, wo im Gebäude Asbest enthalten sein kann, wann Gefahr von asbesthaltigen Baustoffen ausgeht und wie beim Renovieren älterer Gebäude sachgerecht vorgegangen werden muss.Erkundungspflicht des Bauherrn
Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an älteren Gebäuden veranlasst, ist verpflichtet, eine Asbesterkundung vorzunehmen. Die Anfang 2020 veröffentlichte „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ des Umweltbundesamtes stellt klar, dass hier auch Gebäudebesitzer, Bauherren, Mieter und Privatpersonen die eine bauliche Maßnahme selbst durchführen, in der Pflicht sind. Da die genannten Personengruppen üblicherweise Laien sind, sollten für die Erkundung unbedingt sachkundige Fachbetriebe des Handwerks oder Schadstoffgutachter hinzugezogen werden. In vielen Fällen ist die Erkundung dann mit der Untersuchung von Materialproben verbunden.
Der Flyer „Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr“ kann unten heruntergeladen werden. Betrieben, die den Flyer gerne in gedruckter Form und mit Firmenstempel versehen ihren Kunden überreichen wollen, steht auch eine Druckversion zur Verfügung. Schulungsangebote zum Thema Asbest (Sachkundelehrgänge und Fortbildungen) sind unter www.bildungsakademie.de zu finden.

Peter Schürmann
Unternehmensservice
Team Betriebsführung, Innovation, Umwelt
Technologie- und Umweltberatung
78462 Konstanz