Abschlussprüfung

In den übrigen Berufen, zum Beispiel Kaufmann/frau für Büromanagement und Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk, heißt die Prüfung dagegen Abschlussprüfung. Hierfür sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einschlägig.