Bewertung ausländischer Berufsabschlüsse (Anerkennungsgesetz)
Sie haben einen ausländischen Berufsabschluss für einen handwerklichen Beruf?
Sie suchen Arbeit und möchten Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation für einen deutschen Arbeitgeber verständlich machen?
Sie möchten sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk mit einem ausländischen Abschluss selbstständig machen?
Am 01.04.2012 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (kurz: Anerkennungsgesetz) in Kraft getreten. Sie können nunmehr Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen bewerten lassen um zu erfahren, in wie weit diese mit einem deutschen Berufsabschluss vergleichbar sind.
Weitere Informationen zu diesem neuen Gesetz und zu den Rahmenbedingungen des Verfahrens finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten:



zum Seitenanfang