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Datum: 30.03 - 31.03.12 | Ort: Bildungsakademie Rottweil
Asbest-Sachkunde: Schulungsangebot am 30./31. März 2012
Asbestfunde sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Für Betriebe, die mit dem Gefahrstoff umgehen, ist ein Sachkundenachweis schon lange Pflicht. Die Handwerkskammer Konstanz bietet am 30. und 31. März 2012 einen behördlich anerkannten Sachkundelehrgang für den Umgang mit Asbestzementprodukten an. Veranstaltungsort ist die Bildungsakademie Rottweil. Die Unterrichtszeiten sind Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr und Samstag von 9.00 bis 15.45 Uhr.
Kleine Faser – große Wirkung
Obwohl die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Baustoffe bereits seit Anfang der 1990er-Jahre verboten ist, steht der krebserzeugende Gefahrstoff bis heute immer wieder im Mittelpunkt des Medieninteresses. Die nur wenige Tausendstel Millimeter großen Asbestfasern können nicht nur für die menschliche Gesundheit eine große Wirkung entfalten: So hat der Fund von Asbestfasern in der Bibliothek der Universität Konstanz vor kurzem zu einer „Bücherkrise am Bodensee“ geführt, weil die Bibliothek für längere Zeit wegen Asbestalarms geschlossen und eine Spezialfirma beauftragt werden musste, eineinhalb Millionen Bücher von Asbestfasern zu reinigen. In der Agentur für Arbeit Konstanz hat die Freisetzung von Asbestfasern dazu geführt, dass 160 Mitarbeiter vorübergehend ausquartiert werden mussten. Vor wenigen Wochen wurde in den Medien darüber berichtet, dass in Italien ein früherer Eigentümer und ein Ex-Manager einer Herstellerfirma asbesthaltiger Baustoffe zu jeweils 16 Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Das Gericht befand die Angeklagten für schuldig, für den Tod von etwa 3.000 Menschen in Italien verantwortlich zu sein.
Auch in der Statistik der deutschen Berufsgenossenschaften ist Asbest in rund der Hälfte aller Fälle die Ursache für Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang. Allein im Jahr 2009 gingen rund 1.400 Todesfälle auf das Konto der Killerfaser Asbest.
Sachkundenachweis Pflicht
Betriebe, die bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zwangsläufig mit Asbest umgehen, müssen bereits seit 1992 einen Schulungsnachweis (Sachkundelehrgang) erbringen. Diese Pflicht dient vorrangig dem Schutz der Arbeitnehmer, die mit Asbest in Berührung kommen. Für Arbeiten an Asbestzementprodukten gibt es auch keine „Bagatellgrenze“: Wer mit Asbest umgehen will, benötigt einen sachkundigen Aufsichtsführenden auf der Baustelle.
Unsachgemäßer Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen ist dabei nicht nur ein hohes Gesundheitsrisiko für die Bauausführenden, sondern gleichzeitig auch ein erhebliches Haftungsrisiko. In der Praxis werden Bußgelder und Strafverfahren verhängt mit Gerichtsentscheidungen, die bis hin zur Gewerbeuntersagung reichen können. Mit Asbestfasern verunreinigtes Erdreich muss abgetragen, kontaminierte Räume müssen gereinigt und nicht zu reinigende Gegenstände wie Teppiche und Polstermöbel entsorgt und ersetzt werden. Selbstverständlich alles auf Kosten des Verursachers. Keine Versicherung übernimmt die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden.
Asbestsanierung als Geschäftsfeld
Andererseits ist die Sanierung asbesthaltiger Baustoffe ein interessantes Geschäftsfeld. Riesige Mengen asbesthaltiger Baustoffe sind als Fassadenbekleidung, Dachhaut, als Rohre oder Fußbodenbeläge verbaut und stehen heute zur Sanierung oder zum Abbruch an. Gerade im boomenden Markt der energetischen Sanierung werden in vielen Sanierungsobjekten Betriebe mit Sachkundenachweis gebraucht, wenn z. B. asbesthaltige Materialien von Dächern oder Fassaden entfernt werden müssen. Wer hier tätig werden und dabei Gesundheits- und Haftungsrisiken vermeiden will, muss sich zum behördlich anerkannten Sachkundigen weiterbilden.
Am Geschäftsfeld Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Asbestzementprodukten Interessierte sind herzlich eingeladen, sich für den Lehrgang im März anzumelden. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 begrenzt. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben.
Weitere Informationen zum Sachkundelehrgang oder allgemein rund um das Thema Asbest erteilt der Umweltschutz- und Technologieberater der Handwerkskammer Konstanz, Peter Schürmann, unter Telefon 07531 / 205-375.
Zusätzliche Infos und Anmeldung
Foto: Quelle - www.umweltschutz-bw.de
Kleine Faser – große Wirkung
Obwohl die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Baustoffe bereits seit Anfang der 1990er-Jahre verboten ist, steht der krebserzeugende Gefahrstoff bis heute immer wieder im Mittelpunkt des Medieninteresses. Die nur wenige Tausendstel Millimeter großen Asbestfasern können nicht nur für die menschliche Gesundheit eine große Wirkung entfalten: So hat der Fund von Asbestfasern in der Bibliothek der Universität Konstanz vor kurzem zu einer „Bücherkrise am Bodensee“ geführt, weil die Bibliothek für längere Zeit wegen Asbestalarms geschlossen und eine Spezialfirma beauftragt werden musste, eineinhalb Millionen Bücher von Asbestfasern zu reinigen. In der Agentur für Arbeit Konstanz hat die Freisetzung von Asbestfasern dazu geführt, dass 160 Mitarbeiter vorübergehend ausquartiert werden mussten. Vor wenigen Wochen wurde in den Medien darüber berichtet, dass in Italien ein früherer Eigentümer und ein Ex-Manager einer Herstellerfirma asbesthaltiger Baustoffe zu jeweils 16 Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Das Gericht befand die Angeklagten für schuldig, für den Tod von etwa 3.000 Menschen in Italien verantwortlich zu sein.
Auch in der Statistik der deutschen Berufsgenossenschaften ist Asbest in rund der Hälfte aller Fälle die Ursache für Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang. Allein im Jahr 2009 gingen rund 1.400 Todesfälle auf das Konto der Killerfaser Asbest.
Sachkundenachweis Pflicht
Betriebe, die bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zwangsläufig mit Asbest umgehen, müssen bereits seit 1992 einen Schulungsnachweis (Sachkundelehrgang) erbringen. Diese Pflicht dient vorrangig dem Schutz der Arbeitnehmer, die mit Asbest in Berührung kommen. Für Arbeiten an Asbestzementprodukten gibt es auch keine „Bagatellgrenze“: Wer mit Asbest umgehen will, benötigt einen sachkundigen Aufsichtsführenden auf der Baustelle.
Unsachgemäßer Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen ist dabei nicht nur ein hohes Gesundheitsrisiko für die Bauausführenden, sondern gleichzeitig auch ein erhebliches Haftungsrisiko. In der Praxis werden Bußgelder und Strafverfahren verhängt mit Gerichtsentscheidungen, die bis hin zur Gewerbeuntersagung reichen können. Mit Asbestfasern verunreinigtes Erdreich muss abgetragen, kontaminierte Räume müssen gereinigt und nicht zu reinigende Gegenstände wie Teppiche und Polstermöbel entsorgt und ersetzt werden. Selbstverständlich alles auf Kosten des Verursachers. Keine Versicherung übernimmt die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden.
Asbestsanierung als Geschäftsfeld
Andererseits ist die Sanierung asbesthaltiger Baustoffe ein interessantes Geschäftsfeld. Riesige Mengen asbesthaltiger Baustoffe sind als Fassadenbekleidung, Dachhaut, als Rohre oder Fußbodenbeläge verbaut und stehen heute zur Sanierung oder zum Abbruch an. Gerade im boomenden Markt der energetischen Sanierung werden in vielen Sanierungsobjekten Betriebe mit Sachkundenachweis gebraucht, wenn z. B. asbesthaltige Materialien von Dächern oder Fassaden entfernt werden müssen. Wer hier tätig werden und dabei Gesundheits- und Haftungsrisiken vermeiden will, muss sich zum behördlich anerkannten Sachkundigen weiterbilden.
Am Geschäftsfeld Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Asbestzementprodukten Interessierte sind herzlich eingeladen, sich für den Lehrgang im März anzumelden. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 begrenzt. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben.
Weitere Informationen zum Sachkundelehrgang oder allgemein rund um das Thema Asbest erteilt der Umweltschutz- und Technologieberater der Handwerkskammer Konstanz, Peter Schürmann, unter Telefon 07531 / 205-375.
Zusätzliche Infos und Anmeldung
Foto: Quelle - www.umweltschutz-bw.de



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