Handschlag
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UnternehmensserviceFormen der Betriebsübergabe

Bei der Firmennachfolge gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen. Welche die geeignetste Form der Übergabe beziehungsweise Übernahme ist, lässt sich also pauschal nicht beantworten. Es gibt einige Faktoren, die eine Entscheidung beeinflussen: Höhe des Eigenkapitals, Finanzierungsmöglichkeiten, Wert und wirtschaftliche Situation des Betriebes, voraussichtliche Steuerbelastung sowie die eigenen Ziele und auch die Vorstellungen des Übergebers.

Die Unternehmensberater der Handwerkskammer Konstanz helfen Ihnen dabei, die passende Form für Ihren Betrieb zu finden.
 

Übliche Übergabeformen im Handwerk

  • Kauf (entgeltliche Betriebsübernahme)
  • Schenkung (unentgeltliche Betriebsübernahme)
  • Pacht
  • Beteiligung

Beim Kauf eines Betriebes sollten Sie sowohl eine sorgfältige Analyse des Betriebes als auch des Kaufpreises vornehmen.

Formen des Unternehmenskaufs

Beim Share Deal  werden Gesellschaftsanteile, also Anteile an einer gesamten Firma, keine einzelnen Wirtschaftsgüter, schrittweise oder auch an einem Stichtag übernommen. Ein Kaufvertrag regelt die Details, wie zum Beispiel Zeitpunkt der Übergabe, Preis oder Zahlungsweise. Handelt es sich bei dem übergebenden Unternehmen um eine GmbH, muss der Vertrag notariell beurkundet werden.

Beim Asset Deal werden einzelne Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen und Fahrzeuge, zu einem vereinbarten Stichtag übertragen. Dazu gehören gegebenenfalls auch Forderungen und Verbindlichkeiten. Ist ein Gebäude aber zum Beispiel im Eigentum eines Gesellschafters und nicht der Gesellschaft, muss ein Kauf bei Bedarf gesondert vertraglich geregelt werden. Zu beachten ist, dass ein Asset Deal unter Umständen vom Kartellamt genehmigt werden muss. Das ist der Fall, wenn ein Großteil oder alle Wirtschaftsgüter eines Unternehmens übernommen werden.

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