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UmweltschutzberatungGefahrstoffe im Handwerk

Beim täglichen Umgang mit Gefahrstoffen im Handwerk gibt es viel zu beachten: Um Gesundheits- und Umweltrisiken zu minimieren gelten verschiedenste Regelungen. Auch das Haftungsrisiko bei der Arbeit mit Gefahrstoffen im Umwelt- und Arbeitsschutz ist erheblich. Nicht rechtskonforme Lagersituationen und fehlende Gefährdungsbeurteilungen sind typische Beispiele, die erfahrungsgemäß in vielen Betrieben zu beanstanden sind.

Um Betriebe bei der Bereinigung solcher Defizite besser unterstützen zu können, hat die Handwerkskammer Konstanz einen Experten, der den Mitgliedsbetrieben zu Seite steht: Umweltschutzberater Peter Schürmann.

Gefahrstoff Asbest

Für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien ist seit 1992 nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 ein Sachkundenachweis zwingend erforderlich. Nur Betriebe, die diesen Nachweis durch entsprechende Schulungen erbringen können, dürfen Arbeiten an diesen Materialien ausführen. 

Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Gebäuden kommen immer wieder asbesthaltige Baustoffe zum Vorschein. Man geht davon aus, dass Asbest in etwa 4.000 verschiedenen Produkten zum Einsatz kam. Die bekanntesten Beispiele für asbesthaltige Produkte sind Faserzementprodukte wie Dach- und Fassadenplatten, Lüftungs- und Abwasserrohre. Auch in Fußbodenbelägen (Cushioned-Vinylböden, Floor-Flexplatten), Leichtbauplatten, Kleb- und Dichtstoffmassen kam Asbest zum Einsatz.

Unsachgemäßes Arbeiten an Produkten, die den krebserzeugenden Gefahrstoff Asbest enthalten, kann für alle Beteiligten – Auftraggeber, Auftragnehmer und häufig auch ahnungslose Dritte - gravierende Folgen haben. Vor allem die Gesundheitsgefahren durch das Einatmen freigesetzter Asbestfasern sind erheblich: Allein die gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland verzeichnen jährlich rund 3.500 neue Fälle anerkannter asbestbedingter Berufskrankheiten wie Asbestose, Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs und Rippen- oder Bauchfellkrebs.

Neben dem gesundheitlichen Risiko ist auch das haftungsrechtliche Risiko bei unsachgemäßem Umgang mit asbesthaltigen Materialien erheblich: Die erforderlichen Sanierungsarbeiten zur Beseitigung von Asbestkontaminationen wie zum Beispiel der Austausch von Erdreich, das Reinigen kontaminierter Räume, das Ersetzen nicht zu reinigender Gegenstände wie Teppichböden oder Polstermöbel gehen voll zu Lasten des Verursachers.

Risiken lassen sich vermeiden

Alle Risiken lassen sich vermeiden, indem entsprechend geschulte, sachkundige Betriebe mit Arbeiten an asbesthaltigen Materialien beauftragt werden. Wer sich gerne zum Sachkundigen ausbilden lassen will, ist bei der Handwerkskammer Konstanz an der richtigen Adresse: In den Bildungsakademien der Handwerkskammer Konstanz finden regelmäßig zweitägige Sachkundelehrgänge für den Umgang mit Asbestzementprodukten statt.