Euro-Geldscheine aufgefächert
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Wirtschaftshilfe in der Corona-Krise

Welche Zuschüsse Sie derzeit bekommen können und wie Sie sie beantragenCorona-Krise: Staatliche Förderungen

Für Unternehmen, die unter den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung leiden, stellten und stellen Bund und Länder eine Reihe an Fördermöglichkeiten bereit. Welche davon noch aktuell sind, an wen sie sich richten und wie sie beantragt werden können, erfahren Sie im Folgenden.

Restart-Prämie

Seit 1. März 2022 kann die Restart-Prämie der L-Bank beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Tilgungszuschuss, der Betrieben nach der Pandemie dabei helfen soll, in die Wiederaufnahme des regulären Geschäftsbetriebs zu investieren. Er beträgt zehn Prozent des Bruttodarlehensbetrags, maximal 50.000 Euro.

Wer kann einen Antrag stellen?

Kleine und mittlere Unternehmen, die besonders schwer von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, können die Restart-Prämie über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-BW) beantragen. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen eine dauerhafte Überlebensperspektive hat. Die Förderdarlehen können dabei mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank oder der L-Bank kombiniert werden.

Im Rahmen von GuW-BW werden als antragsberechtigte Branchen explizit unter anderem körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie und der Einzelhandel genannt.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Beantragt wird die Restart-Prämie über die Hausbanken in Kombination mit den Förderdarlehen der Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW).

Weitere Informationen zur Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Härtefallhilfen

Seit 19. Mai 2021 können Hilfen aus dem Härtefallfonds des Landes Baden-Württemberg beantragt werden. Ihre Höhe orientiert sich grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen ist dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden.
 

Wer kann einen Antrag stellen?

Unternehmen und Selbstständige, deren Existenz durch die Corona-Pandemie gefährdet ist und für die keine der anderen staatlichen Förderungen infrage kommen, können die Härtefallhilfen beantragen.

Für Anträge ab 1. Januar 2022 muss ein mindestens einmonatiger Zeitraum zwischen einschließlich Juli 2021 und Juni 2022 geltend gemacht werden.

Die Antragsfrist endet am 15. Juni 2022.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag auf Härtefallhilfe darf nur mithilfe eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers gestellt werden. Abgewickelt wird er über die gemeinsame Antragsplattform der Länder haertefallhilfen.de.

Aus dem Antrag muss klar hervorgehen, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann.

Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet dann jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung und Höhe der Unterstützung.

 Weitere Informationen zur Beantragung der Härtefallhilfen in Baden-Württemberg

Überbrückungshilfe IV

Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019:

  • Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzrückgang von 50 Prozent bis 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
  • Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten gezahlt.

Der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV umfasst die Monate Januar bis Juni 2022.

Land ergänzt Förderung mit Pauschalbetrag

Das Land Baden-Württemberg ergänzt bereits seit der Überbrückungshilfe I die Bundesförderung um einen fiktiven Unternehmerlohn: Für den Zeitraum Januar bis Juni 2022 kann pauschal ein Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Monat beantragt werden, sofern ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 vorliegt. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antrags- und förderberechtigt sind alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Sie können die Überbrückungshilfe für den betreffenden Monat beantragen.

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV sowie den fiktiven Unternehmerlohn endet am 15. Juni 2022.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Der Antrag darf nur mithilfe eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Wirtschaftsprüfers gestellt werden. Abgewickelt wird er über das die Online-Plattform uebrueckungshilfe-unternehmen.de integrierte Portal BMWI ÜBERBRÜCKUNGSHILFE.

Anträge für den fiktiven Unternehmerlohn können im Rahmen der Antragstellung auf Überbrückungshilfe über die Plattform des Bundes gestellt werden. 

 Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe IV

Sofortbürgschaften

Das Landeswirtschaftsministerium stellt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Sofortbürgschaften bereit.

Wer kann einen Antrag stellen?

Soloselbstständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragstellung kann auf zwei Wegen erfolgen:

1. Über das Portal www.ermoeglicher.de

Bei positiver Prüfung erhalten Unternehmen eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl zugeleitet.

2. Über die Hausbank

Die Hausbank beantragt eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis max. 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.

Förderungen für Ausbildungsbetriebe

Unternehmen, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und ihr Ausbildungsengagement aufrechterhalten oder erhöhen, können verschiedene finanzielle Zuschüsse aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung

Abgelaufene Maßnahmen

Abgelaufene Fördermaßnahmen sind die Soforthilfe Corona, die Außerordentliche Wirtschaftshilfe (November- und Dezemberhilfe), die Überbrückungshilfen I, II, III und III Plus sowie die Neustarthilfen, die Stabilisierungshilfe Corona, das Mezzanine-Beteiligungsprogramm und die Förderungen für Musikinstrumentenbauer.