Ehrungen und Urkunden der Handwerkskammer Konstanz Aller Ehren wert
Ein Betriebsjubiläum steht ins Haus oder ein langjähriger Mitarbeiter soll geehrt werden? Auch bei solchen feierlichen Anlässen unterstützen wir Sie gerne. Die Handwerkskammer Konstanz spricht Ehrungen für verdiente Mitglieder aus und verleiht Urkunden für Betriebs- und Arbeitnehmerjubiläen.
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Ehrungen für Betriebsjubiläen
Die Handwerkskammer Konstanz verleiht eine Ehrenurkunde zum Betriebsjubiläum, wenn der Handwerksbetrieb 25 Jahre besteht. Alle weiteren 25 Jahre kann eine neue Ehrenurkunde ausgestellt werden.
Mit der Ehrenurkunde wird dem Betriebsinhaber Anerkennung und Dank für die langjährige berufliche Leistung ausgesprochen.
Die Ehrung sollte spätestens vier Wochen vor der Verleihung beantragt werden.
Ansprechpartner: Michael Bauer
Ehrenurkunde für langjährige Mitarbeiter
Ab einer 25-jährigen Betriebszugehörigkeit erhalten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Ehrenurkunde der Handwerkskammer. Alle fünf weiteren Jahre kann eine neue Urkunde beantragt und ausgestellt werden.
Bereits bei 10-, 15- und 20-jähriger Betriebszugehörigkeit können Sie eine Urkunde bei der für Sie zuständigen Kreishandwerkerschaft beantragen.
Mit der Ehrenurkunde wird dem Mitarbeiter Anerkennung und Dank für die langjährige berufliche Leistung bekundet.
Die Ehrung sollte spätestens vier Wochen vor der Verleihung beantragt werden.
Ansprechpartner: Michael Bauer
Goldener Meisterbrief
Hat ein Handwerksmeister oder eine Handwerksmeisterin vor 40 Jahren die Meisterprüfung abgelegt und war während dieser Zeit überwiegend im Handwerk als Meister tätig, wird von der Handwerkskammer Konstanz als besondere Anerkennung der Goldene Meisterbrief verliehen.
Ansprechpartnerin: Ruth Anna Daratany
Ehrung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Die Handwerkskammer Konstanz verleiht für ehrenamtliche Tätigkeiten verschiedene Auszeichnungen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartnern.